Direkt zum Seiteninhalt springen

Editionsgrundsätze

Zum Inhalt springen

Wiedergabe der Tonaufnahmen

In der Online-Audio-Edition werden DDR-Gerichtsprozesse weitgehend vollständig präsentiert. Auslassungen oder Abbrüche entsprechen der Überlieferung der im Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv vorliegenden Aufnahmen der Originaltonbänder. Eingriffe durch das Editionsteam erfolgen ausschließlich, wenn dies zum Schutz personenbezogener Daten notwendig ist und werden transparent gemacht. Die Originaltonbänder wurden vollständig digitalisiert. Die Qualität der Tonaufnahmen entspricht der Überlieferung und wurde im Regelfall nicht bearbeitet.

Die Wiedergabe der Gerichtsprozesse erfolgt in der Form mehrerer miteinander verknüpfter Tondokumente. Diese entsprechen jeweils der Quellenüberlieferung von einzelnen Tonbändern bzw. von einzelnen Tonbandseiten und sind mit deren Quellensignatur verknüpft. Auf diese Weise bleibt auch der Quellen- und Überlieferungscharakter der einzelnen Aufnahmen erhalten. Die Widergabe der Reihenfolge der Tondokumente entspricht der fortlaufenden Chronologie des aufgenommenen Gerichtsprozesses. Dies gilt auch, wenn die Tonbänder mit einer abweichenden Nummerierung überliefert oder Vor- und Rückseiten von einzelnen Tonbändern nicht in der chronologischen Reihenfolge bespielt wurden. Der aufgenommene Gerichtsprozess wird dadurch in seinem ursprünglichen Gesamtverlauf hörbar, während die im Einzelfall davon abweichende Reihenfolge der Tonbandüberlieferung durch die Signaturen transparent wird.

Abspieloptionen

In der Bedienleiste des Players stehen unterschiedliche Steuerungslemente zur Verfügung. Die Vollbildoption ermöglicht eine flexible Anzeige des Players über den gesamten Bildschirm. Neben dem Starten und Stoppen der Tonaufnahme lässt sich die Abspielgeschwindigkeit und Lautstärke der Tonaufnahme individuell anpassen. Zudem kann für das gezielte Wiederholen einzelner Passagen jederzeit um 15 Sekunden vor- oder zurückgesprungen werden. Die Pfeiltasten ermöglichen den direkten Wechsel zum vorherigen oder nachfolgenden Tondokument des aktuellen Gesamtprozesses. Ein integrierter Fortschrittsbalken visualisiert den Verlauf des aktuellen Tondokuments und markiert jene Zeitpunkte, an denen mit dem Gesprochenen korrespondierende Kommentare oder Prozessunterlagen hinterlegt sind. Per Klick kann frei innerhalb des Einzeldokuments navigiert werden. Zudem bildet ein weiterer Fortschrittsbalken den Gesamtprozess ab und ermöglicht den flexiblen Wechsel zwischen den einzelnen Tondokumenten.

Prozessgliederung

Die Tondokumente eines Gerichtsprozesses lassen sich zudem über die Prozessgliederung erschließen. Diese zeigt alle wichtigen Prozessabschnitte und verknüpft sie direkt mit den Audioaufnahmen. Die Gliederung basiert auf den einzelnen Verhandlungstagen sowie einer übersichtlichen, zweistufigen Inhaltsebene. Auf diese Weise lässt sich die chronologische Struktur des ursprünglichen Prozessverlaufs exakt nachvollziehen. Gleichzeitig ermöglicht das System den direkten Zugriff auf inhaltliche Schwerpunkte, darunter etwa die Anklageverlesung und die Befragungen (Angeklagte, Zeugen, Gutachter) sowie die Schlussplädoyers und das Urteil. Zur optimalen Orientierung sind die Abschnitte der Prozessgliederung mit der jeweiligen Tondokument-Nummer und einer Zeitmarke versehen. Ein Klick genügt, um direkt zur gewünschten Stelle zu navigieren und diese im Player abzuspielen.

Transkript

Für die Tondokumente der Online-Audio-Edition wird eine schriftliche Transkription zur Verfügung gestellt. Darin ist jeder Satz ist durch Zeitmarken mit dem Tondokument synchronisiert, so dass das Transkript wahlweise im Player angezeigt und parallel zum Hören mitgelesen werden kann.

Das Gesprochene ist wortgetreu, aber nicht lautgetreu transkribiert und schließt gesprochene Füllwörter mit ein. Beim Transkript kann beliebig, auch während der laufenden Nutzung beim Hören eines Tondokuments, zwischen einem nur das Gesprochene selbst beinhaltenden Text und einer Version mit zusätzlichen Hervorhebungen und Ergänzungen gewechselt werden, in der der zusätzlich unterschiedliche Arten der Sprechweise sowie Formen von verbalen und nonverbalen akustischen Besonderheiten und Geräuschen ergänzt sind.

Zu den wahlweise ausblendbaren Ergänzungen gehören Abbruchzeichen bei Wort- und Satzabbrüchen sowie Unterstreichungen zur Kennzeichnung gleichzeitigen Sprechens. Besonders auffälligen Formen der Sprechweise sind in Klammern vorangestellt die Beschreibungen laut, leise, belustigt oder betrübt. In Klammern ergänzt sind auch nonverbale Lautäußerungen der sprechenden Personen in den vier Formen Seufzen, Weinen, Lachen und Husten. Auffällige Hintergrundgeräusche sind ebenfalls in Klammern ergänzt und nach Art der Quelle des Geräuschs bezeichnet mit den Begriffen Prozess (wie Blättern in den Akten oder Tischklopfen), Publikum (wie Lachen oder Zwischenrufe), Umwelt (Alltagsgeräusche von außerhalb des Gerichts wie Baustellen- oder Fahrzeuglärm) und Tonband (wie Tonartefakte oder Gleichlaufschwankungen).

Glossarbegriffe

Im Text des Transkripts werden einzelne Glossarbegriffe farblich und durch ein nach unten weisendes Pfeilsymbol am Ende des Begriffs hervorgehoben. Bei diesen kann wahlweise, ohne notwendige Unterbrechung des laufenden Tondokuments, ein nach unten ausfahrender Glossartext geöffnet werden. Dies betrifft Kommentarkategorien, bei denen eine häufige Nennung innerhalb eines Tondokuments, den Tondokumenten eines gemeinsamen Prozesses oder auch mehreren prozessübergreifenden Tondokumenten zu erwarten ist. Zugleich werden sie dort eingesetzt, wo eine kurze, prägnante Definition wiederkehrender Begriffe notwendig ist.

Erstens steht für sämtliche Akteure eine Kurzbiografie bereit. Dies gilt sowohl für die Sprechenden selbst, aber auch für Personen, die namentlich beziehungsweise über ihre Funktion (etwa »der Angeklagte« oder »Herr Rechtsanwalt«) Erwähnung finden. Diese umfasst neben dem Geburtsjahr den Beruf sowie die kontextrelevanten politischen und beruflichen Stationen. Zweitens stehen wegen des bei Spionageprozessen allgegenwärtigen Gebrauchs geheimdienstlicher Fachbegriffe (wie »Toter Briefkasten« oder »Diversion«) für diese ebenfalls kurze Texte zur Verfügung. Drittens erleichtert die Glossarfunktion die Orientierung bei Orts- und Straßennamen, die nicht mehr die im Gerichtsprozess genannten Bezeichnungen tragen. Dies gilt für die deutschen Namen von inzwischen im Ausland liegenden Orten (etwa »Toruń (Polen)« statt Thorn), für noch immer gültige Namensänderungen während der DDR-Zeit (wie »Karl-Marx-Allee« statt Stalinallee) sowie für Rückbenennungen nach der deutschen Wiedervereinigung (wie »Chemnitz« für Karl-Marx-Stadt).

Abkürzungen

Bei genutzten Abkürzungen im Transkript sowie in anderen Texten der Online-Audio-Edition kennzeichnet eine gepunktete Unterstreichung, dass eine Begriffsauflösung (Tooltip) hinterlegt ist. Diese erscheint ohne weiteres Klicken durch ein Überfahren des Begriffs mit der Maus (Mouseover). Eine Ausnahme davon bilden überwiegend bibliographische Trivialabkürzungen die keine Auflösung erhalten und entsprechend auch nicht hervorgehoben werden, wie »Aufl.«, »S.« oder »u. a.«.

Kommentierung

Weiterführende Informationen, die über wiederkehrende Begriffsdefinitionen der Glossarfunktion hinausgehen und Erläuterungen zu konkreten Einzelstellen der vor Gericht gemachten Aussagen liefern, erfolgen in der Form von Kommentaren. Diese sind, wie das Transkript, über Zeitmarken mit dem laufenden Tondokument synchronisiert und wahlweise einblendbar. Da die Tondokumente über die Suche und andere Funktionen frei navigierbar sind und wahlweise eine Nutzung einzelner ausgewählter Tonaufnahmestellen ermöglichen, erfolgt die Kommentierung nicht nur bei erster Nennung der zu erläuternden Begriffe oder Vorgänge. Um eine unnötige Häufung zu vermeiden, wird allerdings auf wiederholte Kommentierung im folgenden Satz bzw. innerhalb eines kurzen Zeitfensters verzichtet.

Die Kommentare sind möglichst knappgehalten und liefern für das Verständnis des Gerichtsprozesses notwendige historische und juristische Hintergrundinformationen. Dabei sind gegebenenfalls auch Angaben zu weiterführender Literatur oder Gesetzestexten angegeben. Wenn dies zur näheren Erläuterung des vor Gericht Gesagten notwendig ist, wird auf Ermittlungsakten verwiesen, etwa zur Aktenschreibweise von uneindeutig gesprochenen Bezeichnungen oder Zeichenkombinationen. Wird bei Aussagen vor Gericht Bezug genommen auf Äußerungen aus einem früheren Abschnitt des Prozesses, erfolgt in den Kommentaren eine Verlinkung auf die Stelle des entsprechende Tondokuments. Zudem bietet die Kommentierung Übersetzungen fremdsprachlicher Passagen und weist auf eklatante Widersprüche zwischen mündlichen Aussagen vor Gericht und dem vorhergehenden Ermittlungsverfahren sowie auf sinnentstellende Versprecher hin.

Grundsätzlich erfolgt allerdings keine Bewertung von Äußerungen auf ihren Wahrheitsgehalt. Die Wiedergabe der von den verschiedenen Akteuren vor Gericht vorgetragenen und vielfach widersprüchlichen Aussagen erfolgt rein dokumentarisch und impliziert keine inhaltliche Bewertung. Das Fehlen eines expliziten Widerspruchs oder Kommentars an einzelnen Stellen bedeutet ausdrücklich nicht, dass den jeweiligen Äußerungen zugestimmt wird oder dass diese inhaltlich die historische Realität abbilden.

Prozessunterlagen

Ebenfalls mit dem Tondokument über Zeitmarken synchronisiert und wahlweise einblendbar sind Abbildungen von im Gerichtsprozess angesprochenen Unterlagen. Sie ergänzen die Tonaufnahmen um unmittelbar mit dem Gesagten korrespondierende Bild- und Schriftquellen. Dazu gehören Fotografien aus dem Gerichtssaal sowie von Beweismitteln, Ausschnitte aus dem Haftbefehl, der Anklageschrift und der Urteilsbegründung oder auch Teile der Vernehmungsprotokolle und der Gutachten.

Die einzelnen Prozessunterlagen lassen sich wahlweise nach Stoppen der Tonaufnahme oder parallel zum weiteren Hören in einer Bildansicht (Image Viewer) betrachten. Dort stehen für eine detaillierte Bildbetrachtung die Bedienelemente Verkleinern, Vergrößern sowie Drehen zur Verfügung.

Zur weiteren wissenschaftlichen Verwendung ermöglich eine Download-Funktion die Abbildungen als pdf zu öffnen und zu speichern. Dabei sind unter Angabe der jeweiligen Archivsignatur die beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv geltenden Bestimmungen zum Urheberrecht und den Nutzungsbedingungen zu beachten.

Schutz personenbezogener Daten

Die Veröffentlichung der Tonaufnahmen sowie der dazugehörigen Unterlagen und Begleittexte richtet sich nach den Vorgaben des Stasi-Unterlagen-Gesetzes (StUG). Daher wurden alle Personen, die in den Aufnahmen sprechen oder namentlich erwähnt werden, im Vorfeld identifiziert und überprüft. Soweit rechtlich erforderlich, wurden Anonymisierungen vorgenommen. Diese erfolgen in den Tondokumenten akustisch durch ein Überblendungssignal, in den Transkripten redaktionell durch eine kurze und als solche gekennzeichnete Paraphrasierung und in den Prozessunterlagen visuell durch Schwärzung.

Urheberschutz und Zitierweise

Die Verwendung für Forschung und Lehre sowie für sonstige Bildungs- und Vermittlungszwecke ist ausdrücklich erwünscht. Die Nutzung für kommerzielle Zwecke, insbesondere für Werbezwecke, ist jedoch ohne schriftliche Zustimmung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv nicht zulässig.

Das Copyright für zur Verfügung gestellte Materialien und Dokumente (wie Tonaufnahmen, Texte, Filme, PDF und Bilder) liegt, soweit nicht anders vermerkt, beim Bundesarchiv – Stasi-Unterlagen-Archiv. Die eingetragenen Quellen sind anzugeben. Jede urheberrechtlich geschützte Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv und ggf. weiterer Rechteinhaber.

Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Manipulation von digitalen Ton- und Filmaufnahmen sowie Abbildungen und Textdokumenten, die über Farbkorrekturen, Ausschnitte und Verkleinerungen hinausgehen, ist unzulässig und allenfalls mit vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens des Bundesarchivs – Stasi-Unterlagen-Archiv erlaubt. Ebenso dürfen digitale Töne, Bilder oder Dokument nicht in einem sinnentstellten Zusammenhang wiedergegeben werden.

Für das Zitieren einer bestimmten Stelle in einem der Tondokumente dient die Player-Funktion „Zitierlink“. Durch diese wird ein Link in den Zwischenspeicher kopiert, der selbständig in ein Dokument eigener Wahl eingefügt werden kann. Der auf diese Weise erstellte Link öffnet den Player mit dem ursprünglich ausgewähltem Tondokument und der entsprechenden Zeitmarke. Er gibt zudem die empfohlene Zitierweise mit allen relevanten Informationen wie Archivsignatur, Editionstitel und Verantwortliche sowie Zugriffsdatum wieder.

Beispiel:

Prozess gegen Wilhelm Lehmann u. a. vor dem Obersten Gericht, 1955; BArch MfS HA IX Tb 2157 gruen, 00:47:04. In: Töne der Repression. Hg. v. Daniela Münkel, bearb. v. Ronald Funke u. Mark Laux; www.toene-der-repression.de/audio-player/prozess/lehmann-1955 (letzter Zugriff: 16.06.2026).